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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Die Katze ist gegen Katzenschnupfen sowie Katzenseuche, bei Freigängern im Idealfall auch gegen Tollwut und Leukose geimpft. Die Impfungen dürfen nicht länger als 11 Monate vor der Inbetreuungnahme zurückliegen. Eine ungeimpfte Katze ist mindestens 30 Tage vor der Inbetreuungnahme zu impfen. Sofern die Katze nicht gegen Tollwut und Leukose geimpft ist, übernimmt die Pension für eine eventuelle Ansteckung keine Haftung. Der Impfpass wird bei der Pension für die Zeit der Betreuung hinterlegt. Ferner ist die Katze kastriert bzw. sterilisiert. Weiterhin ist die Katze entwurmt sowie gegen Flöhe und Zecken behandelt. Diese Behandlungen dürfen nicht länger als 10 Tage zurückliegen. Die Aussage des Tierhalters hierüber gilt als verbindlich.

2.
Die Katze ist bei Inbetreuungnahme gesund und frei von Flöhen. Eventuelle Erkrankungen vor Inbetreuungnahme werden der Pension durch den Tierhalter mitgeteilt und die entsprechende Behandlung im Einzelnen besprochen. Eine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungsdauer oder für eventuelle Folgeschäden wird durch die Pension nicht übernommen. Sollte jedoch die Katze während der Betreuung erkranken, ist die Pension nach eigenem Ermessen berechtigt, bei einem Tierarzt ihrer Wahl vorstellig zu werden. Die Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernimmt der Tierhalter und werden bei Abholung zur Zahlung fällig. Es wird in diesem Fall durch die Pension ebenfalls keine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle Folgeschäden übernommen. Dies gilt auch für Erkrankungen ohne sichtbaren Verlauf und für den Fall, dass der Tierhalter eventuelle Krankheiten verschweigt.

3.
Die Inbetreuungnahme der Katze erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Haftung für Schäden, Erkrankungen oder Verluste jeder Art. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die Pension für eventuell entstehende Schäden, die durch Auseinandersetzungen mit anderen Pensionstieren entstehen, keine Haftung übernimmt.

4.
Langhaar-Katzen werden auf Wunsch von der Pension täglich gebürstet. Wird die Katze jedoch mit bereits verfilztem oder verklettetem Fell zur Betreuung gebracht, übernimmt die Pension keine Garantie, dass die Katze mit einem glatten und klettenfreien Fell zurückgegeben werden kann.

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